Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen, die ihre Ernährung verbessern möchten – z. B. für mehr Energie, Wohlbefinden oder Gewichtsmanagement.
Sie ist präventiv, dient der Vorbeugung und wird nach §20 SGB V teilweise bezuschusst.
Ernährungstherapie ist dagegen eine medizinische Maßnahme, wenn bereits eine Erkrankung vorliegt, z. B. Diabetes, Adipositas, Reizdarm, Fettleber oder Unverträglichkeiten.
Hierfür benötigst du eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, und die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten nach §43 SGB V.
Kurz gesagt:
Beratung = vorbeugend.
Therapie = medizinisch notwendig.Wir vereinfachen Schritt für Schritt – ohne Druck, ohne Verbote.